FAQ der BA zu Testpflicht, Testkosten und Maßnahmen in Präsenz |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.05.2021 |
Die Regionaldirektion Sachsen informiert über ihre geänderte Sichtweise zur am 20.04.2021 in Kraft getretenen Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) sowie zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):
Hinsichtlich der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ergeben sich demnach folgende Fragestellungen:
Zur Beantwortung dieser Fragen wurden die FAQ zur Durchführung von Maßnahmen während der Corona-Pandemie ergänzt (vgl. unter III.).
Hinweise, Fragen oder Anregungen unserer Mitglieder nehmen wir gern am 19.05.2021 mit in das nächste gemeinsame Austauschforum mit der Regionaldirektion Sachsen.
Zuletzt geändert am: 11.05.2021 um 08:15
Zurück zur ÜbersichtUm den negativen Auswirkungen von Corona zu begegnen, wurden auf Bundes- und Landesebene verschiedene Fördermöglichkeiten eingeführt. Ziel ist es, betroffene Unternehmen und (Solo-)Selbstständige, aber auch Arbeitnehmende in dieser schwierigen Zeit schnell und unbürokratisch zu unterstützen.
Inhalte:
* Förderungen des Bundes und Sachsen
* mögliche Kredite und Bürgschaften
* Steuererleichterungen
* sonstige lokale Förderungen
* Kurzarbeitergeld
Um teilnehmen zu können, bitten wir Sie um Anmeldung bei:
Marcus Schaub – schaub@vhs-sachsen.de – 0351 43 70 70 50
Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Branche Sie tätig sind und wie viele Mitarbeitende Ihr Unternehmen hat. Dies gibt uns die Möglichkeit, konkret auf die persönlichen Bedarfe einzugehen und spezifische Fragen der Teilnehmenden beantworten zu können.
Für eine weiterführende Beratung stehen Ihnen die Fachinformationszentren Zuwanderung in Chemnitz, Dresden und Leipzig gern zur Verfügung.